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   VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2967/10   

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https://dejure.org/2011,7717
VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2967/10 (https://dejure.org/2011,7717)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23.05.2011 - 11 K 2967/10 (https://dejure.org/2011,7717)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Mai 2011 - 11 K 2967/10 (https://dejure.org/2011,7717)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit wegen Unterstützung der PKK - Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit und Verlust der Rechtsstellung aus Art 6 EWGAssRBes 1/80

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterstützungshandlung und Gefährdungslage durch Teilnahme an einer nicht von der PKK organisierten Veranstaltung nach Ermessen ergehenden Ausweisung hat die Ausländerbehörde abzuwägen; Abwägung der Qualität einer Unterstützungshandlung und der Gefährdungslage durch ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenhtG § 54 Nr. 5, AufenthG § 54 Nr. 6, AufenhtG § 56 Abs. 1 S. 3, AufenthG § 56 Abs. 1 S. 5, ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1 3. Spiegelstrich, ARB 1/80 Art. 7
    Ausweisungsgrund, Ausweisung, Terrorismus, Untersützungshandlungen, Unterstützung, PKK, gegenwärtige Gefährlichkeit, Regelausweisung, Regelausweisungstatbestand, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Sicherheitsbefragung, Sicherheitsgespräch, Flüchtlingsstatus, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (38)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2010 - 11 S 1978/10

    Atypischer Ausnahmefall nach § 54 Abs. 5 AufenthG 2004; Unmöglichkeit der

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2967/10
    Diese Einschätzung wird in der Rechtsprechung überwiegend geteilt (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.03.1999 - 9 C 23/98 - BVerwGE 109, 12; Urt. v. 15.03.2005 - 1 C 26/03 - BVerwGE 123, 114 und Beschl. v. 25.11.2008 - 10 C 46/07 - NVwZ 2009, 592; VGH München, Urt. v. 21.10.2008 - 11 B 06.30084 - juris - VGH Mannheim, Urt. v. 21.07.2010 - 11 S 541/10 - juris - und Beschl. v. 28.09.2010 - 11 S 1978/10 - juris - VG Stuttgart, Urt. v. 25.01.2010 - 11 K 3543/09 - juris).

    Eine aktuelle sicherheitsbehördliche Einschätzung des Ausländers ist erforderlich, wenn - wie im vorliegenden Fall - sämtliche Anknüpfungstatsachen für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in der Vergangenheit liegen und der tatsächliche Unterstützungsbeitrag des Ausländers nicht mehr fortwirkt; ein Fortwirken ist insbesondere dann nicht mehr anzunehmen, wenn das Verhalten des Ausländers auf Grund Zeitablaufs auf das von der Vereinigung ausgehende Gefährdungsrisiko keinen Einfluss mehr hat (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 28.09.2010 - 11 S 1978/10 - InfAuslR 2011, 19).

    Ein Weiteres kommt hinzu: Eine gesetzlich angeordnete Rechtspflicht, an einer Sicherheitsbefragung aktiv teilzunehmen, gibt es nicht (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 28.09.2010 - 11 S 1978/10 - InfAuslR 2011, 19).

    48 Schließlich hat das Regierungspräsidium Stuttgart bei seiner Ermessensentscheidung übersehen, dass es die Qualität der Unterstützungshandlungen und die Gefährdungslage mit dem jeweils gebotenen Gewicht in die Abwägung der für und gegen eine Ausweisung sprechenden Gesichtspunkte einzustellen hat (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 28.09.2010 - 11 S 1978/10 - InfAuslR 2011, 19; Beschl. v. 08.12.2010 - 11 S 2366/10 und Beschl. v. 16.12.2010 - 11 S 2374/10).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2967/10
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts werden als terroristisch jedenfalls der Einsatz gemeingefährlicher Waffen oder Angriffe auf das Leben Unbeteiligter zur Verfolgung politischer Ziele angesehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.03.1999 - 9 C 23/98 - BVerwGE 109, 12; Urt. v. 15.03.2005 - 1 C 26/03 - BVerwGE 123, 114; Beschl. v. 14.10.2008 - 10 C 48/07 - a.a.O. und Urt. v. 30.04.2009 - 1 C 6/08 - a.a.O.).

    Diese Einschätzung wird in der Rechtsprechung überwiegend geteilt (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.03.1999 - 9 C 23/98 - BVerwGE 109, 12; Urt. v. 15.03.2005 - 1 C 26/03 - BVerwGE 123, 114 und Beschl. v. 25.11.2008 - 10 C 46/07 - NVwZ 2009, 592; VGH München, Urt. v. 21.10.2008 - 11 B 06.30084 - juris - VGH Mannheim, Urt. v. 21.07.2010 - 11 S 541/10 - juris - und Beschl. v. 28.09.2010 - 11 S 1978/10 - juris - VG Stuttgart, Urt. v. 25.01.2010 - 11 K 3543/09 - juris).

    Maßgeblich ist, inwieweit das festgestellte Verhalten des Einzelnen zu den latenten Gefahren der Vorfeldunterstützung des Terrorismus nicht nur ganz unwesentlich oder geringfügig beiträgt und deshalb selbst potenziell gefährlich erscheint (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.2005 - 1 C 26/03 - BVerwGE 123, 114).

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175

    Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2967/10
    Ob eine Angabe falsch oder unvollständig ist, richtet sich nach dem Erkenntnis- und Verständnishorizont des befragten Ausländers, so dass bloß objektiv falsche Angaben nicht tatbestandsmäßig sind (vgl. VGH München, Beschl. v. 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 - juris -).

    Von Bedeutung ist der Verständnishorizont des Ausländers auch insoweit, als bestimmte Begriffe mehreren Interpretationen zugänglich sind, so dass die Frage vom Ausländer anders verstanden werden kann als vom Befrager gemeint und umgekehrt (vgl. VGH München, Beschl. v. 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 - juris - Discher in: GK-AufenthG, § 54 Rdnr. 742).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 11 S 2328/11

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung des internationalen

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. Mai 2011 - 11 K 2967/10 - ist unwirksam, soweit damit die Verfügung unter Ziffer 2 des Bescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 19. Juli 2010 aufgehoben worden ist.

    Im Übrigen wird auf die Berufung des beklagten Landes das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. Mai 2011 - 11 K 2967/10 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23.05.2011 - 11 K 2967/10 - hinsichtlich Ziffer 1 des Bescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 19.07.2010 zu ändern und die Klage insoweit abzuweisen.

    Dem Senat liegen die Akten des Regierungspräsidiums Stuttgart hinsichtlich des Klägers und des Zeugen K., die den Kläger betreffende Ausländerakte sowie die Einbürgerungs- und Asylakten betreffend ihn und seine Ehefrau, die Akte der Staatsanwaltschaft Stuttgart 7 Js 101646/04, die Akten des Verwaltungsgerichts Stuttgart (A 11 K 300/07 und 11 K 2967/10) und die Akten des Senats im Beschwerdeverfahren 11 S 2374/10 vor.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2012 - 11 S 1470/11

    Ausweisung aus generalpräventiven Gründen; schwere Straftat; Prognose der

    Denn er hat eine eventuelle Rechtsstellung nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 durch die spätere Aufnahme selbstständiger Tätigkeiten, zuletzt den Betrieb des Wettbüros - aufgrund dessen der Kläger jedenfalls dem Arbeitsmarkt auf unabsehbare Zeit nicht mehr zur Verfügung stand - verloren (streitig, ebenso: Hess. VGH, Urteil vom 09.02.2004 - 12 TG 3548/03 - InfAuslR 2004, 230; Bayer. VGH, Urteil vom 26.03.2007 - 24 BV 03.2091 - juris; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.10.2006 - 13 S 192/06 - InfAuslR 2007, 49; a.A. VG Stuttgart, Urteil vom 23.05.2011 - 11 K 2967/10 - juris; vgl. zum Streitstand GK-AufenthG, Stand: September 2012, IX - 1 Art. 6 Rn. 238 f.; Hailbronner, AuslR, Stand: August 2012, D 5.1, Art. 6 ARB 1/80 Rn. 46).
  • VG Augsburg, 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876

    Ausweisung wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in bzw. der Unterstützung einer

    (c) Aus der fehlenden Aussageverpflichtung leitet das VG Stuttgart (Urteil vom 23.5.2011 Az. 11 K 2967/10 - RdNr. 44) eine Pflicht der Ausländerbehörde ab, den betroffenen Ausländer vor dem Sicherheitsgespräch hinsichtlich der Freiwilligkeit seiner Aussage zu belehren.
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